AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
Anbieterin
Gabriele La Regina, Einzelunternehmen Wehleweg 7 / Tür 33, 1030 Wien, Österreich E-Mail: office@neoconsult.at, Telefon: +43 681 10114619 im Folgenden „NeoConsult.at"
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte, auch vorvertragliche Geschäftsverbindung zwischen NeoConsult.at und ihrem Vertragspartner. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrags und diesen AGB.
1.2 Das entgeltliche Angebot von NeoConsult.at richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG kommen nicht zustande.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform im Sinne des Punktes 8.5.
1.4 NeoConsult.at ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für künftige Aufträge zu ändern. Für laufende Verträge werden Änderungen dem Vertragspartner mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
2. Leistungsumfang
2.1 Definition Gegenstand des Vertrags sind die Erstellung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen sowie Recruiting- und Recruiting-Marketing-Dienstleistungen, insbesondere Anzeigengestaltung, Schaltung auf Jobplattformen, Werbekampagnen in sozialen Netzwerken und Suchmaschinen, Kandidatensuche, Entgegennahme und Weiterleitung von Bewerbungen sowie Beratung.
2.2 Vertragsschluss Der Vertrag kommt zustande, sobald NeoConsult.at den Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt, insbesondere durch Veröffentlichung einer Anzeige oder Start der Kandidatensuche.
2.3 Ablehnungsbefugnis NeoConsult.at ist berechtigt, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Beginn der Leistung, Mitwirkung des Vertragspartners Die Leistung wird zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht. Ist kein Zeitpunkt vereinbart, beginnt sie ehestmöglich nach Vertragsabschluss.
Der Vertragspartner stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Verzögerungen, die auf eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zu Lasten von NeoConsult.at.
NeoConsult.at ist berechtigt, Inhalte abzulehnen, zu ändern oder nach Veröffentlichung zu entfernen, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Vorgaben, die Nutzungsbedingungen der eingesetzten Plattformen oder die guten Sitten verstoßen oder wenn die Veröffentlichung NeoConsult.at aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
2.5 Ort der Veröffentlichung NeoConsult.at veröffentlicht Stellenanzeigen auf eigenen Kanälen sowie auf Jobplattformen, Partnerplattformen und in Werbenetzwerken Dritter. Dazu zählen insbesondere willhaben, die Jobportale der HRM Media GmbH, LinkedIn, Meta (Facebook und Instagram) und Google.
Die Auswahl der konkreten Kanäle erfolgt nach fachlichem Ermessen von NeoConsult.at, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für Verfügbarkeit, Darstellung, Reichweite und Nutzungsbedingungen dieser Drittplattformen wird keine Haftung übernommen. Ändern sich Konditionen einer Plattform oder fällt diese aus, ist NeoConsult.at berechtigt, auf einen gleichwertigen Kanal auszuweichen.
2.6 Gesetzliche Pflichtangaben in Stellenanzeigen Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, alle gesetzlich erforderlichen Angaben einer Stellenausschreibung bereitzustellen. Das umfasst insbesondere die Angabe des kollektivvertraglichen Mindestentgelts und die geschlechtsneutrale Ausschreibung nach dem Gleichbehandlungsgesetz.
NeoConsult.at weist auf erkennbare Lücken hin, schuldet aber keine rechtliche Prüfung der Anzeige und übernimmt keine Haftung für Verstöße des Vertragspartners gegen diese Pflichten.
2.7 Änderungen Änderungen an Anzeigen oder Leistungen werden auf Wunsch des Vertragspartners vorgenommen, soweit dies technisch und organisatorisch möglich und zumutbar ist. Änderungen, die die Identität der Ausschreibung betreffen – insbesondere eine andere Position –, gelten als neuer Auftrag. Geringfügige Änderungen sind kostenfrei; darüber hinausgehende Leistungen werden nach Ankündigung und Bestätigung durch den Vertragspartner verrechnet.
2.8 Technische Umsetzung NeoConsult.at erbringt ihre Leistungen nach dem üblichen aktuellen Stand der Technik. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass sich eine vollständige Fehlerfreiheit technischer Systeme nicht gewährleisten lässt. Kein Mangel liegt vor, wenn Darstellungsfehler auf ungeeignete Soft- oder Hardware des Betrachters, auf Ausfälle im Kommunikationsnetz oder auf Störungen bei Drittplattformen zurückgehen.
2.9 Inhalte und Nutzungsrechte Der Vertragspartner räumt NeoConsult.at für die Dauer der Geschäftsbeziehung ein zeitlich und örtlich uneingeschränktes Recht ein, alle bereitgestellten Inhalte – insbesondere Texte, Logos, Bilder und Videos – zum Zweck der Bewerbung des Unternehmens und seiner offenen Stellen zu nutzen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen, einschließlich der Weitergabe an die unter Punkt 2.5 genannten Plattformen.
Der Vertragspartner sichert zu, über alle dafür erforderlichen Rechte zu verfügen, und hält NeoConsult.at hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
2.10 Referenznennung NeoConsult.at ist berechtigt, den Vertragspartner unter Nennung des Firmennamens und des Logos als Referenz zu führen. Der Vertragspartner kann dem jederzeit formlos widersprechen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise von NeoConsult.at laut Angebot oder Preisliste.
3.2 Umsatzsteuer NeoConsult.at ist Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Die Rechnungen enthalten daher keine Umsatzsteuer; ein Vorsteuerabzug ist für den Vertragspartner nicht möglich. Entfällt die Kleinunternehmerregelung während eines laufenden Vertragsverhältnisses, ist NeoConsult.at berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt zusätzlich zu verrechnen.
Sonstige gesetzliche Abgaben und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Leistung anfallen, trägt der Vertragspartner.
3.3 Fälligkeit Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist die Gutschrift auf dem in der Rechnung genannten Konto.
3.4 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. verrechnet. Der Vertragspartner ersetzt darüber hinaus die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, insbesondere Mahnspesen in Höhe von EUR 15,00 je Mahnung sowie Inkasso- und Rechtsanwaltskosten im gesetzlich zulässigen Ausmaß.
3.5 Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist NeoConsult.at berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, für Folgeaufträge Vorauszahlung zu verlangen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug entfallen gewährte Rabatte.
3.6 Aufrechnung Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur mit Gegenforderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
4.2 Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Paket- und Jahreslösungen, werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NeoConsult.at insbesondere vor, wenn der Vertragspartner trotz Nachfristsetzung mit einer fälligen Zahlung in Verzug bleibt oder wiederholt rechtswidrige Inhalte bereitstellt.
4.4 Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Fall einer vorzeitigen Beendigung zu vergüten. Bei bereits geschalteten Anzeigen besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
5.1 Allgemeines NeoConsult.at verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des DSG. Informationen zur Verarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://neoconsult.at/impressum-und-datenschutz
5.2 Daten des Vertragspartners Daten des Vertragspartners und seiner Ansprechpartner werden zur Anbahnung, Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verarbeitet. Insoweit ist NeoConsult.at eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
5.3 Bewerberdaten – Rollenverteilung Nimmt NeoConsult.at im Auftrag des Vertragspartners Bewerbungen entgegen und leitet diese an ihn weiter, handelt NeoConsult.at insoweit als Auftragsverarbeiterin. Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO ist der Vertragspartner.
Die Punkte 5.4 bis 5.12 gelten als Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
5.4 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung Gegenstand ist die Entgegennahme, Verwaltung und Weiterleitung von Bewerbungen zum Zweck der Besetzung der vom Vertragspartner ausgeschriebenen Stelle. Die Verarbeitung dauert für die Laufzeit des jeweiligen Auftrags zuzüglich der unter Punkt 5.10 geregelten Aufbewahrungsfrist.
5.5 Art der Daten und Kategorien betroffener Personen Verarbeitet werden Name, Kontaktdaten, Bewerbungsunterlagen samt Lebenslauf und Zeugnissen, Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie Antworten auf die vom Vertragspartner im Bewerbungsformular gestellten Fragen. Betroffene Personen sind Bewerberinnen und Bewerber auf die ausgeschriebene Stelle.
Der Vertragspartner stellt sicher, dass die von ihm vorgegebenen Formularfragen zulässig sind und keine unzulässigen Daten, insbesondere keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO, abfragen.
5.6 Weisungsbindung NeoConsult.at verarbeitet die Bewerberdaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Vertragspartners. Als Weisung gilt auch der erteilte Auftrag samt Ausschreibungsunterlagen. NeoConsult.at informiert den Vertragspartner, wenn eine Weisung nach ihrer Auffassung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.
5.7 Vertraulichkeit NeoConsult.at stellt sicher, dass alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
5.8 Technische und organisatorische Maßnahmen NeoConsult.at trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Transportverschlüsselung, verschlüsselte Datenträger, Zugriffsbeschränkungen, regelmäßige Sicherungen und Löschroutinen. Eine aktuelle Beschreibung wird dem Vertragspartner auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
5.9 Unterauftragsverarbeiter Der Vertragspartner erteilt seine allgemeine Genehmigung zur Beiziehung folgender Unterauftragsverarbeiter:
Anbieter Sitz Leistung
willhaben internet service GmbH & Co KG Wien, Österreich Schaltung von Stellenanzeigen, Bewerbungseingang
HRM Media GmbH Bregenz, Österreich Schaltung von Stellenanzeigen, Bewerbungseingang
LinkedIn Ireland Unlimited Company Dublin, Irland Schaltung von Stellenanzeigen und Werbekampagnen
Meta Platforms Ireland Limited Dublin, Irland Werbekampagnen auf Facebook und Instagram
Google Ireland Limited Dublin, Irland Werbekampagnen, Videokonferenz
Onepage GmbH Frankfurt am Main, Deutschland Betrieb der Website und Formulare
Hostinger International Ltd. Larnaka, Zypern Hosting
Bewerberdaten werden nicht im Kundenverwaltungssystem von NeoConsult.at gespeichert.
NeoConsult.at informiert den Vertragspartner über beabsichtigte Änderungen dieser Liste mit einer Frist von vier Wochen in Textform. Der Vertragspartner kann aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Widerspricht er, kann NeoConsult.at den betroffenen Kanal nicht bespielen; kommt keine Einigung zustande, sind beide Parteien zur Kündigung des betroffenen Auftrags berechtigt.
Soweit Unterauftragsverarbeiter Daten in Drittländer übermitteln, erfolgt dies auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien nach Kapitel V DSGVO.
5.10 Löschung Bewerbungsdaten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens längstens sechs Monate aufbewahrt, um Nachweispflichten nach dem Gleichbehandlungsgesetz erfüllen zu können, und anschließend gelöscht. Auf Weisung des Vertragspartners erfolgt die Löschung früher. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
5.11 Unterstützung und Kontrollrechte NeoConsult.at unterstützt den Vertragspartner im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen sowie bei Pflichten nach den Art. 32 bis 36 DSGVO und meldet ihr bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich.
Der Vertragspartner ist berechtigt, die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen. Die Kontrolle erfolgt nach Vorankündigung von mindestens zwei Wochen, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufs. Vorrangig kann der Nachweis durch Selbstauskunft oder geeignete Zertifikate erbracht werden.
5.12 Vertraulichkeit beider Parteien Beide Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich und machen sie Dritten nicht zugänglich. Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort. Kontaktdaten von Stellensuchenden dürfen ausschließlich zum Zweck der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle verwendet werden.
6. Arbeitsvermittlung
6.1 Die Arbeitsvermittlung erfolgt nach den Grundsätzen des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, unparteilich und auf Grundlage der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme.
6.2 Für Arbeitsuchende ist die Vermittlung kostenlos. Ein Entgelt wird ausschließlich vom auftraggebenden Unternehmen erhoben.
6.3 NeoConsult.at schuldet keinen Vermittlungserfolg. Ein Anspruch auf das Zustandekommen eines Dienstverhältnisses oder auf eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Monate ab Leistungserbringung. Der Vertragspartner hat die Leistung unverzüglich zu prüfen und Mängel innerhalb von drei Werktagen ab Veröffentlichung bzw. Leistungserbringung schriftlich unter genauer Bezeichnung von Art und Umfang zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
7.2 NeoConsult.at haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Personenschäden sowie Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.
7.3 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, mittelbare Schäden und Schäden aus nicht zustande gekommenen Dienstverhältnissen ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Entgelt des jeweiligen Auftrags begrenzt.
7.4 NeoConsult.at haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der vom Vertragspartner bereitgestellten Inhalte, für die fachliche oder persönliche Eignung vermittelter Bewerberinnen und Bewerber sowie für Angaben, die diese im Bewerbungsprozess machen.
7.5 Für Ausfälle, Unterbrechungen und Änderungen bei Drittplattformen sowie für Wartungsarbeiten und technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs von NeoConsult.at werden keine Ansprüche begründet.
7.6 Schadenersatzansprüche gegen NeoConsult.at verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Anwendbares Recht Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Wien. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, seinem Zustandekommen, seiner Abwicklung oder Aufhebung wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
8.3 Streitbeilegung NeoConsult.at ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
8.4 Vertragssprache Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB und aller damit zusammenhängenden Dokumente.
8.5 Schriftform, Änderung der Kontaktdaten Erklärungen per Brief oder E-Mail genügen der Schriftform, auch ohne eigenhändige Unterschrift oder digitale Signatur. Der Vertragspartner hat Änderungen seiner Anschrift und Kontaktdaten unverzüglich bekannt zu geben. Unterbleibt dies und gehen deshalb rechtlich bedeutsame Erklärungen nicht zu, gelten diese dennoch als zugegangen.
8.6 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.